
- Honorar allgemein
- Honorarrechner Finanzbuchführung
- Honorarrechner Jahresabschluss
- Honorarrechner Lohnbuchhaltung
- Honorarrechner Einkommensteuererklärung (Sätze)
Honorar allgemein
Faire Preise (Keine überteuerten, sondern der Arbeit angepasste Zehntelsätze
der Steuerberatervergütungsverordnung - StbVV)
Keine versteckten Kosten
Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung auf Vorschussbasis, Endabrechnung im Februar
des Folgejahres entweder zu Gunsten oder Ungunsten anhand der wirklich erwirtschafteten Umsätze
Allgemeines zur Honorarberechnung:
Die Gebühren eines Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV)
setzen sich grundsätzlich aus einer Gebühr für die erbrachte Dienstleistung und
einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühr für die Dienstleistung wird in der Regel
anhand von Kriterien wie dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert und der Art der Angelegenheit ermittelt.
Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten eines Steuerberaters sieht die StBVV die Wertgebühr vor.
Diese Wertgebühr berechnet sich anhand eines Gegenstandswertes (z.B. Jahresumsatz, Gewinn,
Bilanzsumme, zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Einkünfte) und den sich daraus ergebenden
Wert nach der entsprechenden Tabelle der StBVV. Die Tabelle nach der StBVV gibt einem bestimmten
Rahmen für eine Gebühr vor. Die Steuerkanzlei Undine Jänner verwendet in der Regel die unteren
Gebührensätze einer zulässigen Gebühr, sofern nicht eine besonders komplexe Tätigkeit vorliegt.
Darüber hinaus existieren bestimmte individuelle Beratungsleistungen nach der StBVV,
welche anhand einer Zeitgebühr berechnet werden.
In Einzelfällen wird auf Wunsch des Mandanten, abweichend von der gesetzlichen
Regelung gemäß der StBVV, eine vollständige Berechnung des Honorars
nach einer Zeitgebühr vereinbart. Eine erste Kosteneinschätzung können Sie über
unsere Honorarrechner erhalten:
Honorarrechner Finanzbuchführung
Einzelfirmen
GmbH
Inklusivleistungen
Finanzbuchhaltung auf Vorschussbasis, Endabrechnung im Februar des Folgejahres entweder zu Gunsten oder Ungunsten anhand der wirklich erwirtschafteten Umsätze
Honorarrechner Jahresabschluss
Einzelunternehmer/Freiberufler/Personengesellschaften mit Einnahme-Überschussrechnung
Honorare (StbVV):
o Einzelunternehmer mit Bilanzierungspflicht:
Honorare:
Jahresabschluss auf Vorschussbasis, Endabrechnung mit dem erfolgten Jahresabschluss im Folgejahr entweder zu Gunsten oder Ungunsten anhand der wirklich erwirtschafteten Umsätze(Gewinnes)
Honorarrechner Lohnbuchhaltung
Tabelle mit Übersicht der Kosten
Honorarrechner Einkommensteuererklärung (Sätze)
Anfertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte
• Erstellung Mantelbogen
• Sonderausgaben (z.B. Spenden, Versicherungen)
• Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
• Handwerkerleistungen
• Anlage Kind(er)
• Anlage ST
• Anlage U
• Korrespondenz mit dem Finanzamt
Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit
• Arbeitszimmer
• Reisekosten
• Doppelte Haushaltsführung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Sonstige Einkünfte (z.Bsp. Renteneinkünfte)
Zusatzkosten pro Einkommensteuererklärung
Zusatzkosten je nach Auftrag:
Sie haben Interesse an einem Beratungstermin?
Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören.
