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HONORARE

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Allgmein

Honorar allgemein

Faire Preise (Keine überteuerten, sondern der Arbeit angepasste Zehntelsätze
der Steuerberatervergütungsverordnung - StbVV)

Keine versteckten Kosten

Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung auf Vorschussbasis, Endabrechnung im Februar
des Folgejahres entweder zu Gunsten oder Ungunsten anhand der wirklich erwirtschafteten Umsätze

Allgemeines zur Honorarberechnung:
Die Gebühren eines Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV)
setzen sich grundsätzlich aus einer Gebühr für die erbrachte Dienstleistung und
einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühr für die Dienstleistung wird in der Regel
anhand von Kriterien wie dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert und der Art der Angelegenheit ermittelt.

Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten eines Steuerberaters sieht die StBVV die Wertgebühr vor.
Diese Wertgebühr berechnet sich anhand eines Gegenstandswertes (z.B. Jahresumsatz, Gewinn,
Bilanzsumme, zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Einkünfte) und den sich daraus ergebenden
Wert nach der entsprechenden Tabelle der StBVV. Die Tabelle nach der StBVV gibt einem bestimmten
Rahmen für eine Gebühr vor. Die Steuerkanzlei Undine Jänner verwendet in der Regel die unteren
Gebührensätze einer zulässigen Gebühr, sofern nicht eine besonders komplexe Tätigkeit vorliegt.

Darüber hinaus existieren bestimmte individuelle Beratungsleistungen nach der StBVV,
welche anhand einer Zeitgebühr berechnet werden.

In Einzelfällen wird auf Wunsch des Mandanten, abweichend von der gesetzlichen
Regelung gemäß der StBVV, eine vollständige Berechnung des Honorars
nach einer Zeitgebühr vereinbart. Eine erste Kosteneinschätzung können Sie über
unsere Honorarrechner erhalten:

Rechner

Honorarrechner Finanzbuchführung

Einzelfirmen

7/10 Satz der Tabelle C der Vergütungsordnung (variabel, kann bei enormem Zeitaufwand höher sein)

Auslagen und Kostenersatz (je nach Größe der Buchhaltung)

GmbH

8/10 Satz der Tabelle C der Vergütungsordnung (variabel, kann bei enormem Zeitaufwand höher sein)

Auslagen und Kostenersatz (je nach Größe der Buchhaltung)

Inklusivleistungen

Digitale Buchhaltung mit digitalen Belegaustausch (wenn gewünscht)

Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Abgabe Zusammenfassende Meldung

Betriebswirtschaftliche Auswertung, Werteblatt Umsatzsteuervoranmeldung, Summen- und Saldenliste

Finanzbuchhaltung auf Vorschussbasis, Endabrechnung im Februar des Folgejahres entweder zu Gunsten oder Ungunsten anhand der wirklich erwirtschafteten Umsätze

Abschluss

Honorarrechner Jahresabschluss

Einzelunternehmer/Freiberufler/Personengesellschaften mit Einnahme-Überschussrechnung
Honorare (StbVV):

Erstellung des Überschusses der BE/BA - 15/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

Gewerbesteuererklärung - 1-2/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

Umsatzsteuererklärung - 1/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

16,25€ der Tabelle B der Vergütungsordnung für elektronische Übermittlung an das Finanzamt (pro Erklärung)

16,25€ der Tabelle B der Vergütungsordnung für die Prüfung des Steuerbescheides (pro Steuerbescheid)

Auslagen und Kostenersatz je nach Anfall

o Einzelunternehmer mit Bilanzierungspflicht:
Honorare:

Aufstellung eines JA mit Bilanz und GuV - 25,00/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

Gewerbesteuererklärung - 1-2/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

Umsatzsteuererklärung - 1/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

Körperschaftssteuererklärung - 1-2/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

Gesonderte Feststellung nach §§ 27,28,37,38 KStG – 1/10 Satz der Tabelle B der Vergütungsordnung

16,25€ der Tabelle B der Vergütungsordnung für elektronische Übermittlung an das Finanzamt (pro Erklärung)

16,25€ der Tabelle B der Vergütungsordnung für die Prüfung des Steuerbescheides (pro Steuerbescheid)

45,00€ der Tabelle B der Vergütungsordnung Veröffentlichung Bundesanzeiger

Auslagen und Kostenersatz je nach Anfall

Jahresabschluss auf Vorschussbasis, Endabrechnung mit dem erfolgten Jahresabschluss im Folgejahr entweder zu Gunsten oder Ungunsten anhand der wirklich erwirtschafteten Umsätze(Gewinnes)

Auslagen und Kostenersatz je nach Anfall

Lohn

Honorarrechner Lohnbuchhaltung

Tabelle mit Übersicht der Kosten

Anmeldung pro Arbeitnehmer 8,00€ netto

Abmeldung pro Arbeitnehmer 8,00€ netto

Festlohn je Beschäftigten 11,00€ netto

Stundenlohn je Beschäftigten 12,00€ netto

Minijob je Beschäftigten 9,00€ netto

Lohnsteueranmeldung pro Arbeitnehmer 0,50€ netto

Beitragsmeldung an die Krankenkasse pro Arbeitnehmer 0,24€ netto

Antrag auf Erstattung Lohnfortzahlung pro Arbeitnehmer 3,50€ netto

Hinterlegung Firmenstammdaten Stundenlohn 75,00€ netto, Zeit ca. 15 min

Anmeldung Stammdaten Stundenlohn 75,00€ netto, Zeit pro AN ca. 15 min

Ausstellung Bescheinigungen 12,00€ netto

Lohnsteuerbescheinigung pro Arbeitnehmer 3,00€ netto

Abrechnung Kurzarbeitergeld pro Arbeitnehmer 6,50€ netto

Korrigierte Gehaltsabrechnung, pro Korrekturabrechnung 9,00€ netto

Jährliche Meldung Berufsgenossenschaft 15,00€ netto

Jahresmeldung Sozialversicherung pro Arbeitnehmer 3,00€ netto

Probeabrechnung pro Abrechnung 6,00€ netto

Einkommen

Honorarrechner Einkommensteuererklärung (Sätze)

Anfertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte

1/10-3/10 der Tabelle A der Vergütungsordnung je nach Aufwand

Hier zählen folgende Inklusivleistungen dazu:

• Erstellung Mantelbogen
• Sonderausgaben (z.B. Spenden, Versicherungen)
• Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
• Handwerkerleistungen
• Anlage Kind(er)
• Anlage ST
• Anlage U
• Korrespondenz mit dem Finanzamt

Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit

1/20 der Tabelle A der Vergütungsordnung bei normalen Werbungskosten (Arbeitsmittel, Entfernung Arbeitsort)

3/20 der Tabelle A der Vergütungsordnung bei besonderen Werbungskosten, wie beispielsweise:

• Arbeitszimmer
• Reisekosten
• Doppelte Haushaltsführung

(Minimum 6000,00€ Bemessungsgrundlage)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

3/20 der Tabelle A der Vergütungsordnung pro Vermietungsobjekt (Minimum 8000,00€ Bemessungsgrundlage)

6/20 der Tabelle A der Vergütungsordnung pro Vermietungsobjekt bei erstmaliger Berechnung der Abschreibungswerte

Einkünfte aus Kapitalvermögen

1/20-3/20 (Minimum 8000,00€ Bemessungsgrundlage) der Tabelle A der Vergütungsordnung

Sonstige Einkünfte (z.Bsp. Renteneinkünfte)

1/20-3/20 (Minimum 8000,00€ Bemessungsgrundlage) der Tabelle A der Vergütungsordnung

Zusatzkosten pro Einkommensteuererklärung

16,25€ für elektronische Übermittlung an das Finanzamt

16,25€ für die Prüfung des Steuerbescheides

Auslagen und Kostenersatz je nach Anfall

Zusatzkosten je nach Auftrag:

Einspruchsverfahren

Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen

Antrag auf Stundung

Dringlichkeitszuschlag 50,00€ netto (Die Erklärung wird innerhalb einer Woche nach Eingang der Unterlagen fertig gestellt)

Beratung

Sie haben Interesse an einem Beratungstermin?
Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören.